Was ist der Hessen-Finder?
Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie bietet sich Gewerbetreibenden ab 28. Dezember 2009 die Möglichkeit, ihre Anträge, Fragen und Unterlagen erstmals vollständig auf elektronischem Weg auf den Weg zu bringen und das Verwaltungsverfahren vollständig elektronisch abzuwickeln. Damit sollen den Unternehmen die Anfragen und die Gewerbeanmeldung in einem Mitgliedsstaat der EU "aus der Ferne" erleichtert werden. Inländische Gewerbetreibende profitieren in gleichem Umfang von den neuen Regelungen.
Hessenweit wurde dazu eine Informationsplattform des Landes bereit gestellt, der "Hessen-Finder". Die Stadt Rüsselsheim hat ihre Dienstleistungen, Kontaktadressen und Formulare, die von der EU-Dienstleistungsrichtlinie betroffen sind, auf dieser Plattform bereit gestellt. Die Verwaltungsleistungen sind im "Hessen-Finder" landesweit einheitlich, rechtssicher und leicht verständlich beschrieben und enthalten die Kontaktdaten und Ansprechpartner der jeweils zuständigen Verwaltung.
Warum wird die Informationsplattform bereit gestellt?
Am 12. Dezember 2006 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die "Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt". Ziel dieser Norm ist die Vollendung eines einheitlichen Binnenmarktes im Dienstleistungsbereich.
Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) bis zum 28. Dezember 2009 sollen die bürokratischen Hindernisse in der öffentlichen Verwaltung abgebaut werden. Damit wird der grenzüberschreitende Handel von Dienstleistungen erleichtert. Alle Anfragenden sollen Ihre Antworten, Anträge und Formulare "aus der Ferne", auf einfachem Weg und voll elektronisch ohne Medienbruch erhalten können. Mit diesem Projekt bekommt E-Government in Deutschland eine neue Dynamik: Die EU-DLR ist eine große Chance zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung.
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen
Um den Gewerbetreibenden, die ihre Anträge online stellen möchten, das Verfahren und die Abwicklung zu erleichtern hat das Land Hessen einen Einheitlichen Ansprechpartner (EAH) als zuständige Stelle eingerichtet. Der Einheitliche Ansprechpartner Hessen ist die zentrale Servicestelle für Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler, die sich in Hessen niederlassen oder ihr Geschäft verändern wollen.
Wer sich direkt an die Stadt Rüsselsheim richten will, dem steht die städtische Wirtschaftsförderung als lokaler Einheitlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Wer sich selbstständig machen will, ein Unternehmen gründen, einen Handwerksbetrieb oder ein Restaurant eröffnen will, dem hilft der Einheitliche Ansprechpartner weiter. Ob Gaststätten- oder Maklererlaubnis, ob Gewerbean- oder -ummeldung. Hier gibt es alles aus einer Hand.
Zur Antragstellung bietet Ihnen der EAH ein völlig neues elektronisches Verfahren an. Er unterstützt Sie beim Ausfüllen der Formulare und bei der Übermittlung von Dokumenten. Anschließend koordiniert er das weitere Verfahren, indem er alle zuständigen Stellen (z.B. die Stadt, die Kammer) elektronisch beteiligt. Deren Antwort erhalten Sie abschließend elektronisch vom EAH - ohne dass Sie auch nur eine Behörde aufsuchen mussten!
Ansprechpartnerinnen
Magistrat der Stadt Rüsselsheim
Wirtschaftsförderung
Verena Dembowiak und Birgit Wiese
Telefon: 06142 / 83-20 41 (Frau Dembowiak), 83-21 18 (Frau Wiese)
Fax: 06142 / 83-20 34
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@ruesselsheim.de
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