Förderung der Jugendarbeit der Vereine und Verbände
Finanzielle Unterstützung
Zuschüsse zu ihren überfachlichen Aktivitäten können Jugendgruppen und Jugendabteilungen von Vereinen, Verbänden und Kirchengemeinden erhalten, soweit sie – bzw. ihre jeweilige Landesorganisation - nach Paragraph 75 des Kinder– und Jugendhilfegesetzes - als förderungsfähig anerkannt sind.
Zuschüsse gibt es für:
- Ferienlager, Freizeiten (In- und Ausland)
- Tagesseminare, Lehrgänge
- Arbeitsgemeinschaften / Seminare
- Studienfahrten
- Internationale Jugendbegegnungen
- Pauschalzuschüsse
- Beschäftigungsmaterial
- Gebrauchsgegenstände für die Jugendarbeit
Links zu Anträgen
Dienstleistungen - Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
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Angela Sattler
Dammgasse 7
Telefon: 06142/83-21 04
E-Mail: angela.sattler@ruesselsheim.de -
Gerald Bamberg
Dammgasse 7
Telefon: 06142 / 83-21 06
E-Mail: gerald.bamberg@ruesselsheim.de
Förderung des Ehrenamts in der Jugendarbeit
Sonderurlaub
In privaten Beschäftigungsstellen beschäftigte Personen über 16 Jahre, die ehrenamtlich und führend in der Jugendarbeit tätig sind, ist auf Antrag bezahlte Freistellung zu gewähren.
Eine Freistellung ist zu gewähren
1. für die Mitarbeit in Zeltlagern, Jugendherbergen und Heimen, in denen Jugendliche vorübergehend zur Erholung untergebracht sind, sowie bei sonstigen Veranstaltungen, in denen Jugendliche betreut werden
2. zum Besuch von Tagungen, Lehrgängen und Seminaren der Jugendverbände, der öffentlichen Jugendpflege und -bildung sowie im Rahmen des Jugendsports.
Die Freistellung beträgt bis zu 12 Arbeitstage im Jahr.
Dienstleistungen - Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Gerald Bamberg
Dammgasse 7
Telefon: 06142 / 83-21 06
Fax: 06142 / 83-21 10
E-Mail: gerald.bamberg@ruesselsheim.de
Juleica - Jugendleiter/in Card
Ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter über 16 Jahre können die in der ganzen Bundesrepublik gültige Jugendleiterinnen und Jugendleiter Card beantragen.
Die Jugendförderung unterstützt bei der Antragstellung und hilft bei Fragen zur Juleica.
Der Antrag muss von dem Jugendleiter oder der Jugendleiterin selbst gestellt und durch die Jugendorganisation bzw. den Jugendhilfeträger, für den er/sie tätig ist, bestätigt werden.

Anträge für die Juleica finden Sie im Internet unter www.juleica.de.
Eine Ausbildung zum Jugendgruppenleiter bietet in der Regel der Dachverband des örtlichen Trägers an.
Die Juleica hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und kann danach erneut beantragt werden.
Mit der Juleica können verschiedene Vergünstigungen (ermäßigte Eintritte in öffentlichen Einrichtungen, verbilligte Fahrtkarten im Nahverkehr und Preisnachlässe in diversen Geschäften) erzielt werden.
Dienstleistungen - Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Gerald Bamberg
Dammgasse 7
Telefon: 06142 / 83-21 06
Fax: 06142 / 83-21 10
E-Mail: gerald.bamberg@ruesselsheim.de


