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Bildcollage Eindrücke aus Rüsselsheim

Bildung und Betreuung

Fernleihservice - Literaturbeschaffung aus anderen Bibliotheken

Mit der Fernleihe kann Literatur, die nicht in der Stadtbücherei vorhanden ist, aus anderen Bibliotheken bestellt werden. Dazu benötigen Sie einen Büchereiausweis. Die Fernleihe wird in Deutschland durch die Leihverkehrsordnung geregelt. Sie dient der Forschung und Lehre, der Aus-, Fort- und Weiterbildung und der Berufsarbeit. Abgelehnt werden Bestellungen, wenn beispielsweise das Buch zu einem geringen Preis im Buchhandel erhältlich ist.

Für die Bestellung benötigen wir möglichst vollständige Angaben von Titel, Autor, Erscheinungsjahr, Verlag, Auflage, ISBN oder ISSN bei Zeitschriftenartikeln. Die Bestellung erfolgt im Internet über ein Formular, das Sie auf der Seite des Online-Katalogs der Stadtbücherei finden. Bitte beachten Sie das ausführlichere Informationsblatt, das auch in der Stadtbücherei ausliegt.

Für jede erfolgreiche Fernleihbestellung ist bei der Ausleihe eine Gebühr von 1,50 Euro zu zahlen. Für Zeitschriftenkopien über 20 Seiten kann die gebende Bibliothek eine Kopiergebühr erheben. Sie werden schriftlich benachrichtigt, wenn Ihre Bestellung eingetroffen ist. Grundsätzlich gelten die üblichen Ausleihbedingungen der Stadtbücherei. Die verleihende Bibliothek kann aber die Ausleihe einschränken, beispielsweise mit verkürzter Leihfrist oder Benutzung nur in den Räumen der Stadtbücherei. Über Sonderbedingungen wird bei der Ausleihe informiert.

Leihfristverlängerungen werden mit 0,50 Euro berechnet. Da der Verlängerungswunsch der Fremdbibliothek erst mitgeteilt werden muss, kann die Stadtbücherei die Leihfrist der Bücher nur unter Vorbehalt verlängern.

 


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