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Bildcollage Eindrücke aus Rüsselsheim

Aktuelles

Informationen zu Lärmschutzzonen in der Stadt Rüsselsheim

Kurz vor der Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest ist am 13. Oktober 2011 auch die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main (Lärmschutzbereichsverordnung) in Kraft getreten. Durch diese Festsetzung der Lärmschutzbereiche entstehen Erstattungs- und Entschädigungsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, die von Fluglärm betroffen sind. Die Ansprüche beziehen sich dabei auf Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel die Installation von Schallschutzfenstern. Zahlungspflichtig ist die Fraport AG. Ansprüche bestehen für Wohnnutzungen innerhalb der festgelegten Tagschutzzone 1 und der Nachtschutzzone. Die Ansprüche richten sich danach, in welcher Zone ein Grundstück liegt.

Zur Festlegung wurden so genannte äquivalente Dauerschallpegel-Werte berechnet. Diese Werte sollen eine durchschnittliche Lärmbelastung in Dezibel abbilden.

Es gelten folgende Werte:
Nacht-Schutzzone: Lärmäquivalent größer oder gleich 50 Dezibel.
Abgekürzt: L Aeq Nacht = 50 Dezibel (dB (A))

Tag-Schutzzone 1: Lärmäquivalent größer gleich 60 Dezibel.
Abgekürzt: L Aeq Tag = 60 Dezibel (dB (A))

Soweit die betroffenen Grundstücke einem durch Fluglärm hervorgerufenen äquivalenten Dauerschallpegel tagsüber von mehr als 65 dB (A) oder in der Nacht von mehr als 55 dB (A) ausgesetzt sind, entsteht der Anspruch mit der Festsetzung des Lärmschutzbereichs. Nach dem Fluglärmgesetz (Paragraf 9, Absatz 2) entsteht dieser Anspruch ab dem 13. Oktober 2016.

Ausführliche Informationen zum Verfahren und zur Antragstellung, das Antragsformular sowie Karten über die parzellengenaue Abgrenzung der Lärmschutzzonen stehen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt unter http://www.rp-darmstadt.hessen.de/. Bitte geben Sie die Suchbegriffe „Lärmschutz Flughafen“ ein, um zur entsprechenden Internetseite zu gelangen. Alternativ können Sie auch die Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung unter http://www.wirtschaft.hessen.de/ abrufen. Auf der Startseite finden Sie einen entsprechenden Link unter der Rubrik „Im Fokus“.

Alle relevanten Karten sowie den Verordnungstext können Sie aber auch auf dieser Internetseite weiter unten als PDF-Dateien einzeln herunterladen. Darauf können Sie nachsehen, ob Ihr Grundstück innerhalb eines oben beschriebenen Schutzbereichs liegt. Bitte beachten Sie, dass die genaue Zuordnung das Regierungspräsidium in Darmstadt vornimmt.

Auskünfte zu dem Lärmschutzprogramm gibt es auch per Mail an die folgende Adresse: Schallschutzprogramm@rpda.hessen.de. Telefonisch sind die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums unter den Rufnummern 06151 123-106 oder 123-123 erreichbar. Bürgerinnen und Bürger können sich aber auch vorab gerne erste Informationen bei der Stadt Rüsselsheim unter der Rufnummer 06142 83-2180 einholen.

Die rechtlichen Voraussetzungen zur Klärung der Ansprüche auf Entschädigungen für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs (Terrasse, Garten) liegen derzeit noch nicht vor.

Auf der Internetseite der Aktion Zukunft Rhein Main unter www.zukunft-rhein-main.de finden Sie Informationen rund um Aktivitäten gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens beziehungsweise für die Durchsetzung des Nachtflugverbots.

Nachstehend finden Sie die für Rüsselsheim relevanten Karten sowie den Erstattungsantrag zum Herunterladen als PDF-Datei. Die Einzelkarten für die Nachtschutzgebiete bilden jeweils einen Ausschnitt des Stadtgebietes ab. Die für Sie relevante Karte können Sie anhand der Nummerierung in der Übersichtskarte finden. Die Tagkarte wurde zur besseren Hantierbarkeit auf Rüsselsheim zugeschnitten. Die Quelle der Dateien ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.


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