Flächennutzungsplan
In dem Flächennutzungsplan (FNP) werden dargestellt, wie Flächen im Rüsselsheimer Stadtgebiet genutzt werden und wie freie Fläche städtebaulich weiter entwickelt werden sollen. Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet Wohnbau- oder Grünflächen sowie Flächen für Gewerbe, Industrie und Verkehr festgelegt sind. Die Planung ist langfristig ausgelegt, weil der Flächennutzungsplan 10 bis 15 Jahren gültig ist und die baulichen Zielvorstellungen der Stadt darstellt. Der Plan ist eine Vorgabe, die für Behörden verbindlich ist, aber keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Besitzerinnen und Besitzern von Grundstücken hat.
Den Flächennutzungsplan mit dem dazugehörigen Erläuterungsbericht kann man im Fachbereich Umwelt und Planung einsehen:
Magistrat der Stadt Rüsselsheim
Fachbereich Umwelt und Planung
Helga Schneider
Tel.: 06142 / 83-28 77
E-Mail: helga.schneider@ruesselsheim.de
und
Stefan Scheipers
Tel.: 06142 / 83-22 59
E-Mail: stefan.scheipers@ruesselsheim.de
Der Flächennutzungsplan ist die Grundlage für Bebauungspläne. In den Bebauungsplänen ist festgelegt, wie vor allem Neubaugrundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Für viele Neubaugrundstücke gibt es Bebauungspläne, in denen die Nutzungsart für die einzelnen Grundstücke festgesetzt ist sowie die Anzahl der Geschosse und die Größe der Gebäude im Verhältnis zu der Fläche.
Derzeit wird ein neuer Regionaler Flächennutzungsplan durch den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/ Rhein-Main aufgestellt. Dieser Plan geht aus den kommunalen Flächennutzungsplänen und dem Regionalplan Südhessen hervor. Weitere Informationen zum Regionalen Flächennutzungsplan gibt es beim Planungsverband. Die Internetadresse lautet http://www.planungsverband.de/.


