16.06.2010Rüsselsheimer Gutachterausschuss verbessert Service: Bodenrichtwerte jetzt digital verfügbar
Völlig neue Informationsmöglichkeiten bieten die neue digitale Bodenrichtwert-Information sowie der Immobilienmarktbericht für die fünf südhessischen Landkreise. Auch der Gutachterausschuss der Stadt Rüsselsheim kann damit seinen Kundinnen und Kunden einen weitaus verbesserten Service bieten. Erstmalig sind die Daten der Rüsselsheimer Geschäftsstelle mit in die Datensammlung für Südhessen eingeflossen. Insgesamt wurden jährlich über 11.000 Fälle für die Region aufgenommen, Rüsselsheim steuerte rund 430 Kaufverträge aus der elektronischen Kaufpreissammlung bei. Eingeflossen sind diese Daten in die Erstellung des gemeinsamen Immobilienmarktberichts 2010.
Möglich wurde die Verbesserung durch eine neue Kooperation mit dem Amt für Bodenmanagement Heppenheim. Der Immobilienmarktbericht ist dort sowie in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Rüsselsheim im Rathaus (Marktplatz 4) erhältlich. Er vermittelt interessierten Lesern Einblicke in das lebendige Marktgeschehen rund um Grundstücke südlich des Mains bis zu den Grenzen der benachbarten Bundesländer.
Grundstückseigentümer und weitere Interessierte können die gültigen Bodenrichtwertkarten für Rüsselsheim des Jahres 2010 außerdem erstmals über die städtische Internetseite unter www.stadt-ruesselsheim.de/rd/3479.htm einsehen. Der neue Service ist kostenfrei. Hiermit ist ein weiterer, wichtiger Schritt in Richtung Markttransparenz und Kundenservice gelungen. Noch umfassendere Informationen zu den aktuellen Bodenrichtwerten in Rüsselsheim sind auf einer CD erhältlich, über die online mit täglichen Aktualisierungen auf die Katasterdaten beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim und damit auch für den Bereich Rüsselsheim zugegriffen werden kann.
Der Gutachterausschuss der Stadt Rüsselsheim bietet mit diesen Produkten in enger Zusammenarbeit mit der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse Hessen den landesweiten Standard, der beispielsweise durch die Neufassung der Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzgebung erforderlich wurde.
Wer nicht den umfangreichen Bericht lesen oder das Internet nutzen will, dem stehen selbstverständlich auch weiterhin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gutachterausschusses der Stadt Rüsselsheim für Auskünfte zur Verfügung: Peggy Noock, Telefon 83-22 72, Rathaus, Marktplatz 4, Zimmer 78, E-Mail bauaufsicht@ruesselsheim.de.


