Fachbereich Finanzen - Bereich Stadtkämmerei
Anschrift:
Rathaus
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim
E-Mail: stadtkaemmerei@ruesselsheim.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8 - 12 Uhr
Do 16 - 18 Uhr
Dienstleistungen - Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
-
Fachbereichsleiter / Bereichsleiter Stadtkämmerei
Wolfgang Stury
Telefon: 06142 / 83-22 41Fax: 06142 / 83-23 74 -
Wohnungsbauförderung
Carola Reith-Golka
Zimmer 73
Statistik und Wohnungsbauförderung
Telefon: 06142 / 83-25 91
-
Beteiligungsmanagement
Sabrina Simone
Telefon: 06142 / 83-20 91Fax: 06142 / 83-23 74
Weitere Informationen:
- Haushaltsplanung und mittelfristige Finanzplanung
- Beratung der städtischen Ämter, Fachbereiche und Einrichtungen in Haushaltsfragen
- Kommunaler Finanzausgleich
- Finanzielle Steuerung der Stadtverwaltung
- Vermögensverwaltung
- Beteiligungsmanagement und Erstellung des Beteiligungsberichts der Stadt Rüsselsheim, PDF-Datei (950 KB)
- Kredit- und Zinsmanagement
- Erstellung des Statistischen Berichts der Stadt Rüsselsheim, PDF-Datei (2,3 MB)
- Wohnungsbauförderung
Bereich Steuerangelegenheiten
Anschrift:
Rathaus
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim
E-Mail: steuerangelegenheiten@ruesselsheim.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8 - 12 Uhr
Do 16 - 18 Uhr
Dienstleistungen - Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
-
Bereichsleiter
Alfred Wagner
Zimmer 101
Telefon: 06142 / 83-22 98Fax: 06142 / 83-23 05 -
Anna Güntzel
Zimmer 102
Gewerbesteuer, Abwassergebühren, Grundsteuererlass
Telefon: 06142 / 83-22 98Fax: 06142 / 83-23 05 -
Hans Fürmeyer
Zimmer 102
Spielapparatesteuer, Umsatzsteuer, Bauabzugsteuer, Spenden
Telefon: 06142 / 83-22 98Fax: 06142 / 83-23 05 -
Allgemeine Rufnummer
Hundesteuer, Grundbesitzabgaben
Telefon: 06142 / 83-28 49Fax: 06142 / 83-23 05 -
Carina Berg
Zimmer 103
Hundesteuer, Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfallgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Flächenzuschlag), Abwassergebühren
Telefon: 06142 / 83-28 49Fax: 06142 / 83-23 05 -
Doris Münch
Zimmer 103
Hundesteuer, Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfallgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Flächenzuschlag)
Telefon: 06142 / 83-28 49Fax: 06142 / 83-23 05 -
Ellen Loos
Zimmer 104
Hundesteuer, Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfallgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Flächenzuschlag)
Telefon: 06142 / 83-28 49Fax: 06142 / 83-23 05 -
Renate Brius
Zimmer 104
Hundesteuer, Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfallgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Flächenzuschlag)
Telefon: 06142 / 83-28 49Fax: 06142 / 83-23 05
Weitere Informationen:
Erhebung von Abgaben (Steuern und Gebühren) nach den gesetzlichen Vorschriften (Gesetze und Satzungen)
Allgemeines:
Die EDV-Steuer- und Gebührenbescheide werden als Dauerbescheide ausgestellt und behalten so lange ihre Gültigkeit, bis sich etwas ändert. Gegen alle Bescheide haben die Pflichtigen ein Widerspruchsrecht. In den Stadtbüros können Sie
- Ihren Hund an- und abmelden
- eine Ersatzsteuermarke beantragen
- Steuer- und Abgabenerklärungen abgeben
Rechtsbehelf:
Gegen jeden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Rüsselsheim, Marktplatz 4, 65428 Rüsselsheim, eingelegt werden.
Datenschutz:
Bei den Steuer- und Gebührenveranlagungen werden Name und Anschrift sowie die erforderlichen Daten für die Abwicklung in automatischen Dateien gespeichert und 2 Jahre nach Einstellung des Falles gelöscht.
Zahlungsabwicklung:
Die Zahlungsabwicklung (Einzahlung, Rückzahlung, Abbuchung, Mahnung, Vollstreckung, der Steuern und Gebühren) obliegt der Stadtkasse. Bitte zahlen Sie bargeldlos. Am einfachsten ist es für Sie, uns eine Einzugsermächtigung für Ihre Abgaben zu erteilen. Formulare hierfür können Sie bei der Stadtkasse anfordern. Telefon : 06142 / 83-23 98
Rechtsbehelf:
Nicht für alle „Steuern" ist der Bereich Steuerangelegenheiten zuständig!! So können z.B. Fragen zur
- Lohn- und Einkommenssteuer
- Grunderwerbssteuer
- Umsatzsteuer
nur vom Finanzamt Groß-Gerau (Europaring 11-13, Postfach 1262, 64502 Groß-Gerau; Telefon 06152 / 1 70 01) beantwortet werden.
Für das Ausstellen und die Änderung von Lohnsteuerkarten sind das Ordnungsamt oder die Stadtbüros zuständig.
Steuern und Gebühren


